Terms and Conditions
1. Definitionen/Begriffsbestimmungen
1. Soweit vom Sinnzusammenhang nicht anders gefordert, haben die folgenden Begriffe im Rahmen dieses Vertrages die folgende Bedeutung.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die von Boxing Sisters GmbH verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Fitness: eine Dienstleistung, die auf körperliche und/oder geistige Aktivität abzielt.
4. Kundin: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und einen Vertrag über Fitnessdienstleistungen abschließt.
5. Unternehmen: Boxing Sisters
6. Vertrag: Vertrag zwischen dem Unternehmen und der Kundin über die Erbringung von Fitness-Dienstleistungen.
2. Geltungsbereich
1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und der Kundin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
3. Vertragsschluss
1. Durch Ausfüllen des Formulars Ich möchte Startinformationen erhalten auf der Internetseite des Unternehmens bekundet die Kundin ihr Interesse an einem durch das Unternehmen organisierten Kurs. Vor Abschicken des Formulars hat die Kundin die Möglichkeit, die von der ihr ausgefüllten Daten zu überprüfen. Nach Versenden des Formulars erhält die Kundin eine automatisch generierte E-Mail bzw. eine automatisch generierte WhatsApp-Nachricht. In dieser elektronischen Nachricht erhält die Kundin alle Informationen zum Vertragsabschluss. Mit dem Erhalt dieser automatischen E-Mail bzw. dieser automatischen WhatsApp-Nachricht kommt noch kein Vertrag zustande.
2. Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und der Kundin kommt mit der Zahlung der Gebühr für den Kurs oder die Mitgliedschaft zustande. Die Zahlung kann durch ein Anklicken eines Links in der automatisch generierten E-Mail bzw. der automatisch generierten WhatsApp-Nachricht erfolgen, wobei die Kundin durch das Anklicken auf eine Zahlungsseite des Unternehmens weitergeleitet wird. Auf dieser Internetseite kann die Kundin die Zahlung über eine durch das Unternehmen angebotenen Zahlungsdienst vornehmen. Mit der erfolgreichen Zahlung kommt ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und der Kundin zustande.
3. Der Inhalt des Vertrags sowie auch der übrigen der Kundin durch das Unternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln.
4. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nicht abgeschlossen werden. Die Teilnahme ist nur für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt.
4. Widerrufsrecht
1. Die Kundinnen haben das Recht, den Vertragsabschluss binnen vierzehn Tagen ab Zustandekommen des Vertrags ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Kundin des Unternehmens mittels eines Formulars mittzuteilen, dass der Vertragsabschluss widerrufen werden soll. Das Formular kann per Post, Telefax oder E-Mail an das Unternehmen geschickt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass das Formular über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Das Widerrufsrecht endet jedoch mit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Fitness-Dienstleistung durch den Verbraucher.
2. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird das Unternehmen sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim Unternehmen eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet das Unternehmen dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Zahlung genutzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Kosten berechnet.
5. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Personal-Coaching).
2. Die Mitgliedschaft ist persönlich. Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens ausgeschlossen
6. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
1. Das Unternehmen bietet der Kundin mindestens eine der folgenden Wahlmöglichkeiten:
1.1 Der Einsteigerkurs, bei dem die Kundin 16 Credits (Recht zur Teilnahme an 16 Kursen) erhält, die sie in einem Zeitraum von 11 Wochen für einen der vom Unternehmen angebotenen Kurse (Boxing Sisters Anfänger- und Fortgeschrittenenkurse) frei verwenden kann. Der Vertrag endet automatisch nach Verbrauch der Credits oder nach Ablauf der 11-Wochen-Frist und bedarf keiner weiteren Kündigung. Eine zwischenzeitliche Kündigung ohne wichtigen Grund ist hier ausgeschlossen.
1.2 Eine flexible Mitgliedschaft über einen Zeitraum von vier Wochen, der mit einer Monatsfrist zum Monatsende jeweils monatlich gekündigt werden kann. Die Teilnahme an einem Einstiegskurs ist Voraussetzung für diese Mitgliedschaft.
1.3 Eine Loyalitätsmitgliedschaft über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr, der nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit mit einer Monatsfrist zum Monatsende jeweils monatlich gekündigt werden kann. Die Teilnahme an einem Einstiegskurs ist Voraussetzung für diese Mitgliedschaft.
2. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, wird der Vertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist stillschweigend um 4 Wochen verlängert. Der verlängerte Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
3. Wird der Vertrag über einen längeren Zeitraum als ein Jahr abgeschlossen, kann die Kundin den Vertrag nach Ablauf dieses Zeitraums unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen.
4. Eine außerordentliche Kündigung durch die Kundin ist möglich, wenn:
4.1 der Verbraucher seinen Wohnsitz außerhalb eines Umkreises von 20 km von dem Fitnessstudio, für das die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde, verlegt. Dies muss durch eine Eintragung in das Einwohnermelderegister nachgewiesen werden.
4.2 die Kundin aufgrund einer Verletzung oder Krankheit, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des Unternehmens unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht ganz unwesentlicher Teile möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
4.3 Die Kundin schwanger ist.
5.1 Die Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen.
6.1 Neben der in Absatz 4 genannten Kündigungsmöglichkeit hat die Kundin auch die Möglichkeit, den Vertrag einzufrieren. Die Kundin kann bei einer Krankheit oder Verletzung, aufgrund derer die Nutzung der Angebote des Unternehmens in einem Zeitraum von mehr als einem Monat unmöglich oder schädlich wäre, angeben, dass sie die Fitnessaktivitäten aufgrund einer Verletzung oder Krankheit länger als einen Monat nicht nutzen, so verlängert sich die Vertragsdauer um diesen Zeitraum, ohne dass für diesen Zeitraum zusätzliche Beitragskosten anfallen.
7. Eine außerordentliche Kündigung durch das Unternehmen ist mit sofortiger Wirkung möglich, wenn:
7.1 Die Kundin gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der geltenden (Haus-)Regeln verstößt.
7.2 der Verbraucher sich gegenüber dem Unternehmer oder einer Vertragspartei des Unternehmers rechtswidrig verhalten hat.
7.3 Befindet sich die Kundin mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies das Unternehmen, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
7. Preise und Preisänderungen
1. Die Mitgliedsgebühr ist im Voraus zu zahlen.
2. Etwaige Preiserhöhungen werden vom Unternehmer 2 Wochen im Voraus angekündigt.
3. Im Falle einer Preiserhöhung hat die Kundin das Recht, den Vertrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zu kündigen. Die im Voraus bezahlte Mitgliedsgebühr wird zurückerstattet.
4. Die Kündigungsmöglichkeit nach Absatz 3 gilt nicht für Preisanpassungen auf der Grundlage einer Preisindexierung von bis zu 60 € pro Jahr oder für Preisanpassungen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, wie z. B. solche im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer.
8. Pflichten des Unternehmens/des Anbieters
1. Das Unternehmen garantiert, dass die bereitgestellten Einrichtungen und Dienstleistungen dem Vertrag entsprechen.
2. Das Unternehmen hat die Anlagen der erforderlichen Wartung zu unterziehen.
3. Das Unternehmen garantiert, dass die Ausbilder oder Aufsichtspersonen über ausreichende Kenntnisse verfügen, die üblicherweise erwartet werden können.
4. Das Unternehmen sorgt dafür, dass genügend Erste-Hilfe-Mittel vorhanden sind.
5. Das Unternehmen ergreift Maßnahmen, um die Beschädigung oder den Verlust von Eigentum der Kundinnen zu verhindern.
9. Pflichten der Kundin
1. Die Kundin muss sich an die Anweisungen des Anbieters und die (Haus)-Ordnung halten.
2. Die Kundin muss dem Unternehmen jede medizinische Kontraindikation anzeigen, die gegen die Ausübung der Sportart spricht.
3. Die Kundin muss die Anweisungen des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter befolgen. Der Kundin ist es nicht gestattet, Geräte oder Einrichtungen zu benutzen, die ihr nicht vertraut sind. Wenn die Kundin mit einem oder mehreren Geräten oder Einrichtungen nicht vertraut ist, muss sie dies dem Unternehmen mitteilen, damit es ihr erläutern kann, wie die Geräte oder Einrichtungen genutzt werden müssen.
4. Die Kundin darf die Geräte und Einrichtungen nicht benutzen, wenn sie unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder als Dopingmittel bezeichneten Substanzen steht.
5. Der Kundin ist es nicht gestattet, in den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Fitnessbereichen zu rauchen.
6. Die Kundin muss den Unternehmen rechtzeitig schriftlich oder elektronisch über Änderungen der Postanschrift, der E-Mail-Adresse, der Kontonummer und der Telefonnummer informieren.
10. Vorläufige Änderungen
1. Das Unternehmen kann zwischenzeitlich Änderungen an den angebotenen Dienstleistungen, Räumlichkeiten und Öffnungszeiten vornehmen. Das Unternehmen wird die geplanten Änderungen mindestens 4 Wochen im Voraus bekannt geben.
2. Im Falle von Änderungen gemäß Absatz 1 zum Nachteil der Kundin hat diese das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe zu kündigen. Im Falle einer Kündigung wird die im Voraus bezahlte Mitgliedsgebühr zurückerstattet.
11. Zahlung
1. Die fälligen Mitgliedsgebühren werden auf die vereinbarte Weise erhoben und eingezogen.
2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Das Unternehmen wird die Kundin schriftlich hiervon in Kenntnis setzen und ihr die Möglichkeit geben, den fälligen Betrag innerhalb von zwei Wochen zu zahlen.
3. Nach Ablauf des neuen Zahlungstermins behält sich das Unternehmen das Recht vor, der Kundin Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierzu gehören Bankgebühren aus Rücklastschriften, Mahngebühren bei Zahlungsverzug u.ä. sowie auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, der Kunding den Zugang zu den Fitnesseinrichtungen zu verweigern
12. Haftung
1. Das Unternehmen ist nicht für materielle (z.B. Diebstahl) oder immaterielle Schäden (z.B. Verletzungen) haftbar, die während des Trainings, der Wettbewerbe oder anderer Aktivitäten entstehen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmens, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Unternehmens zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in § 8 des Vertrages genannten Einrichtungen. Der Kundin wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen.
2. Boxen ist ein körperlich anspruchsvoller Sport. Den Kundinen wird daher empfohlen, sich bei ihrem Hausarzt über ihren Gesundheitszustand zu erkundigen, damit sie in der Lage sind, dem Training sowie ggf. Wettkämpfen verantwortungsvoll folgen zu können.
3. Der Boxsport ist mit Risiken verbunden. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt die Kundin (bzw. ein Erziehungsberechtigter), dass er/sie über diese Risiken informiert ist und als sein/ihr eigenes Risiko akzeptiert.
13. Datenschutz
1. Die über das Buchungsformular erhobenen Daten werden von der Boxing Sisters GmbH gespeichert, verwendet und ggf. weitergegeben, soweit es für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und f DSGVO und ggf. die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn der Kunde eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
14. Schlussbestimmungen
1. Die Kundin hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Die Kundin hat dem Unternehmen jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
3. Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht zwingendes Verbraucherschutzrecht desjenigen EU-Mitgliedsstaates entgegensteht, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat. Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragssprache ist Deutsch.